(entsprechend des Bund-Länder Beschlusses vom 07. Januar 2022)
Für Schulen gilt:
Eine Isolation für Infizierte von 7 Tagen, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am 7. Tag abgenommenen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest*
Quarantäne für Kontaktpersonen: 5 Tage mit frühestens am 5. Tag abgenommenen negativem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, sofern regelmäßige Testung in der Schule erfolgt*
* Nachweis durch Leistungserbringer nach § 5 Abs. 1 Coronavirus- Testverordnung durch Teststelle, Apotheke oder Arztpraxis.
Wer muss nicht in Quarantäne?
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Personen mit einer zweimaligen Impfung vom 15. bis 90. Tag nach der Impfung
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Genesene ab dem 28. bis 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests